Klasse BE: Pkw mit Anhänger
Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später »nachholen«.
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B) |
| Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). |
| Befristung: | Die Klasse BE ist unbefristet gültig. |
| Sonstiges: | im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden. |
| Sonderfahrten Klasse BE | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
|---|---|---|---|
| bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
| bei Erweiterung von Klasse B | 3 | 1 | 1 |
| Dauer der Fahrprüfung: | 45 Minuten | ||